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   OLG Naumburg, 04.12.2001 - 1 Verg 10/01   

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https://dejure.org/2001,3215
OLG Naumburg, 04.12.2001 - 1 Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,3215)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.12.2001 - 1 Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,3215)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 1 Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,3215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich-rechtliche Übertragung der Durchführung des Wochenmarktes auf einen privaten Veranstalter; Erteilung des Zuschlages für die Durchführung des Wochenmarktes in der Stadt; Anträge auf Einleitung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Erteilung einer ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterfällt nicht dem Vergaberecht des GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO §§ 67 69; GWB §§ 97 99 117 Abs. 2
    Streit über die Anwendbarkeit von Vergaberecht bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit VergRÄndG auf Dienstleistungskonzessionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 763 (Ls.)
  • NZBau 2002, 235
  • VergabeR 2002, 309
  • ZfBR 2002, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Sachsen-Anhalt, 19.07.2001 - VK-Hal 11/01

    Öffentlicher Auftrag: Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterfällt nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2001 - 1 Verg 10/01
    Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 19. Juli 2001, VK-Hal 11/01, wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 19.07.2001, VK-Hal 11/01, nach den Anträgen im Verfahren vor der Vergabekammer zu entscheiden.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2001 - 1 Verg 10/01
    Statt einer Geldzahlung wird dem Auftragnehmer (Konzessionsnehmer) das Recht auf ausschließliche wirtschaftliche Nutzung einer Sache bzw. auf ausschließliche wirtschaftliche Verwertung eines Rechts eingeräumt (vgl. EuGH Rs. C-324/98 - "Teleaustria", NZBau 2001, 148 ff.; ebenso zum Verhältnis von Bauauftrag und Baukonzession zuvor bereits BayObLG WuW/E Verg 422 f).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass (1) der Staat eine im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistung per Gestattung von Dritten ausführen lässt, (2) die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entsprechend zu verwerten und (3) der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. dazu OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45, 48; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Naumburg, VergabeR 2002, 309; Gröning, VergabeR 2002, 24; ders. NZBau 2001, 123).

    Das folgert die ganz herrschende Meinung (vgl. etwa BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg VergabeR 2002, 309; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; VergabeR 2002, 44, 48; Gröning NZBau 2001, 123; Immenga/Mestmäcker/Dreher, GWB, 3. Auflage, § 99, Rdnr. 47; § 98, Rdnr. 140 m.w.N.; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2000, § 99, Rdnr. 33 m.w.N.:) zu Recht aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften im GWB.

    Die Richtlinie erfasst in ihrem Anwendungsbereich Dienstleistungskonzessionen nicht (vgl. EuGH NZBau 2001, 148; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg NZBau 2002, 235; Gröning NZBau 2001, 123).

    Demgegenüber fehlt für den Bereich von Liefer- und Dienstleistungen jeglicher Anhaltspunkt für eine Einbeziehung von Konzessionsverträgen in den Regelungsbereich der §§ 97 ff. GWB (vgl. Boesen, a.a.O., Rdnr. 34; Marx in Motzke/Pietzcker/Prieß, a.a.O., § 99 Rdnr. 13; BayObLG NZBau 2002, 235).

  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    Für den Fall eines Nutzungsrechtes wird regelmäßig ein entgeltlicher Vertrag angenommen (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2001, 1 Verg 10/01, NZBau 2002, S. 235 ff. ; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2002, NZBau 2001, S. 283, 284).
  • VK Hamburg, 02.04.2003 - VgK FB 2/03

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    (1) Die Rechtsprechung hat Dienstleistungskonzessionen bislang u. a. in folgenden Bereichen angenommen: Öffentlich-rechtliche Übertragung des Wochenmarktes auf einen privaten Veranstalter (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01), Betrieb einer Spielbank (VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 06.05.2002, Az. 1 VK 18/02), Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen (VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001, Az. 47-11/01), Werbungsfinanzierte Fahrgastinformationen (BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01), Verpachtung des Rechts auf Außenwerbung (1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02).

    (2) Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass der Unternehmer die mit der Dienstleistung verbundenen Risiken trägt, indem er das Recht erhält, seine eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (Bay- ObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. Verg 22/02; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2002, Az. 33- 32571/07 VK 05/02 MD).

    Somit kommt es auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein entgeltlicher Vertrag vorliegt und ob Vergütungen jedweder Art darunter fallen (so jedenfalls OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, 1 Verg 10/01; VG Neustadt, NZBau 2002, 237) nicht einmal an.

    Nutznießer der zu erbringenden Leistung sind Dritte, u.a. Einwohner der betreffenden Stadt (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01).

  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

    Die Zulassung eines Festwirts kann alle Merkmale einer Dienstleistungskonzession erfüllen (vgl. Donhauser, NVwZ 2010, 931/935 unter Bezugnahme auf VG Köln, U.v. 16.10.2008 - 1 K 4507/08 - juris, OLG Naumburg, B.v. 4.12.2001 - 1 Verg 10/01 - juris und Braun, NVwZ 2009, 2009, 747; vgl. zur Abgrenzung der Dienstleistungskonzession und der vorausgesetzten Beschaffungsabsicht auch KG Berlin - U.v. 22.1.2015 - 2 U 14/14 Kart - juris Rn. 13 f. - Pachtvertrag über eine Veranstaltungsstätte; OLG München, B.v. 19.1.2012 - Verg 17/11 - juris Rn. 32 f. - Einräumung des exklusiven Bierlieferungsrechts einer Brauerei an einen zum Ausschank des Biers verpflichteten Festwirt).
  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    So hat der EuGH beispielsweise den Verzicht des öffentlichen Auftraggebers aufgrund eines gesetzlich bestehenden Gebührenanspruchs auf die Entrichtung eines Erschließungsbeitrags grundsätzlich genügen lassen (vgl. EuGH, Urteil v. 12.07.2001, Rs. C-399/98; OLG Naumburg, B. v. 04.12.2001, 1 Verg 10/01).
  • VK Hessen, 28.05.2003 - 69d-VK-17/03

    Nachprüfungsverfahren: vorrangige Prüfung der Anwendbarkeit des GWB

    a) Nach derzeitiger und weitestgehend übereinstimmender Rechtsprechung und Literaturmeinung, die auf die Rechtsprechung des EuGH Bezug nimmt, unterfällt die Dienstleistungskonzession nicht dem Vergaberecht (z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2001 - Verg 3/01 ­ in VergabeR 1/2002, S.45 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.11.2000 ­ Verg 4/00 ­ in NZBau 5/2001, S.283 ff.; OLG Naumburg, Beschl. v. 04.12.2001 ­ 1 Verg 10/01 in VergabeR 3/2002, S.309 ff.; Gröning: ,,Der Begriff der Dienstleistungskonzession, Rechtsschutz und Rechtsweg" in VergabeR 1/2002, S.24 ff.).

    b) Keine (vollständige) Übereinstimmung besteht hingegen bei der Frage, welche Kriterien eine DLK zwingend ausmachen (siehe hierzu die Anmerkung von Zirbes in VergabeR 3/2002, S.311 ff. zu dem Beschl. OLG Naumburg v. 04.12.2001, a.a.O. S.309 ff.).

  • VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05

    Vergabeverfahren über den Betrieb einer Cafeteria auf dem Campus einer

    So hat der EuGH beispielsweise den Verzicht des öffentlichen Auftraggebers aufgrund eines gesetzlich bestehenden Gebührenanspruchs auf die Entrichtung eines Erschließungsbeitrags grundsätzlich genügen lassen (vgl. EuGH, Urteil v. 12.07.2001, Rs. C-399/98 (Milano e Lodi; OLG Naumburg, Beschluss v. 04.12.2001, NZBau 2002, 235, 236 [OLG Naumburg 04.12.2001 - 1 Verg 10/01] ).
  • VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14

    Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?

    So hat der EuGH beispielsweise den Verzicht des öffentlichen Auftraggebers aufgrund eines gesetzlich bestehenden Gebührenanspruchs auf die Entrichtung eines Erschließungsbeitrages grundsätzlich genügen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.07.2001, Rs. C-399/98 (Milano e Lodi); OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001 - NZBau 2002, S. 235 ff., 236).
  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

    Die Zulassung eines Festwirts kann alle Merkmale einer Dienstleistungskonzession erfüllen (vgl. Donhauser, NVwZ 2010, 931/935 unter Bezugnahme auf VG Köln, U.v. 16.10.2008 - 1 K 4507/08 - juris, OLG Naumburg, B.v. 4.12.2001 - 1 Verg 10/01 - juris und Braun, NVwZ 2009, 2009, 747; vgl. zur Abgrenzung der Dienstleistungskonzession und der vorausgesetzten Beschaffungsabsicht auch KG Berlin - U.v. 22.1.2015 - 2 U 14/14 Kart - juris Rn. 13 f. - Pachtvertrag über eine Veranstaltungsstätte; OLG München, B.v. 19.1.2012 - Verg 17/11 - juris Rn. 32 f. - Einräumung des exklusiven Bierlieferungsrechts einer Brauerei an einen zum Ausschank des Biers verpflichteten Festwirt).
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